Vorwort

Neugeborene und Säuglinge

Gesundheitsprobleme bei Kindern nach dem Säuglingsalter

Behinderung, Erziehung, Förderung, Rehabilitation und ärztliches Handeln

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Behinderung, Erziehung, Förderung, Rehabilitation und ärztliches Handeln

Datenschutz

Anspruch auf die medizinischen Daten eines Kindes haben vollumfänglich die Erziehungsberechtigten, meist wahrgenommen im Rahmen von Scheidungskriegen und Sorgerechtsstreitigkeiten, selten bei Behandlungsfehlerverdacht.

Private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen wünschen sich von Arzt und Ärztin gerne auch einmal „alles“. Sie haben vertraglich von den Eltern das Recht dazu erhalten.

Das Versorgungsamt sammelt für die Ermittlung des Behinderungsgrades Arztbriefe, Schulberichte und Therapieprotokolle, teilweise alle ein bis zwei Jahre.

Die Pflegeversicherung will die ärztlichen und pflegerischen Unterlagen, ebenso die gesetzliche Krankenversicherung (hoffentlich über den medizinischen Dienst).

Der Sozialhilfeträger will vor der Bewilligung von Eingliederungshilfe alles ganz genau wissen, ebenso die Sonderpädagogik für ihr sonderpädagogisches Gutachten.

Das Arbeitsamt fordert die ärztlichen Unterlagen ein, anders könne es Leistungen nicht bewilligen.

Die Unfallkasse und die Berufsgenossenschaft begrenzen sich zumeist auf einen sie interessierenden Sachverhalt.

Das Jugendamt fragt bei Kindeswohlgefährdung, ebenso die Kriminalpolizei bei der Verbrechensbekämpfung.

Kindergarten und Kinderkrippen fragen nach Impfungen, Allergien, Risiken und Medikamenten. Schulen wollen chronische Krankheiten verstehen und die Eltern berichten an runden Tischen.

Das Gesundheitsamt fragt nach medizinischen Daten, U-Heften, Impfbüchern und informiert sich über individuelle Kindergartenleistungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung.

Die Krankenversicherung erhält Untersuchungs- und Therapiedaten im Rahmen von Regressprüfungen oder Abrechnungsprüfungen.

Wollen Jugendliche bestimmte Berufe ergreifen wie Polizist:in oder Ähnliches, werden die Gesundheitsdaten abgefragt.

Besonders lückenlos informiert sich das Migrationsamt bei Kindern von Asylsuchenden und besonders wenig wird für deren Gesundheit getan.

In Zukunft sollen alle medizinischen Daten europaweit (für Forschungszwecke) zusammengefasst werden, bislang völlig unzureichend anonymisiert.

Die verpflichtende EDV-Dokumentation der Ärztinnen und Ärzte kann nach Ansicht von Chaos-Computerclub und Informatikern gehackt werden; die Softwareunternehmen der dazu benutzten Software wurden es bereits.

Im Sinne des Datenschutzes der Kinder ist es deshalb wichtig, kritische Inhalte nicht zu dokumentieren. Persönliche Beichten, Familienkonflikte, sexuelle Beziehungen, mangelnde Gesetzestreue oder Drogenerfahrungen besonders bei Jugendlichen werden nicht dokumentiert, denn im Datenschutz ist alles möglich.